Kontakt
Schulstr. 7
89165 Dietenheim-Regglisweiler
Tel.: ( 07347) 919 363
E-Mail:
Abbestellung Mensaessen
0157 57066986
Direkt zur Grundschule:
Die Erstellung von Förder- und Hilfsplänen für Kinder mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten ist zunächst Angelegenheit der allgemeinen Schule unter Einbeziehung der Eltern. Daneben können weitere schulische und außerschulische Einrichtungen, insbesondere der Jugendhilfe, in die Fördermaßnahmen eingebunden werden.
Diese Maßnahmen müssen von Seiten der Regelschule dokumentiert werden. Wenn diese Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichen, ist es möglich, die sonderpädagogischen Dienste zu beanspruchen.
Sonderpädagogische Dienste in den allgemeinen Schulen werden subsidiär (unterstützend, ergänzend, helfend) tätig. Die Koordination der Fördermaßnahmen und die Gesamtverantwortung für das Kind bleiben bei der allgemeinen Schule. Entsprechend dem jeweils vorliegenden Förderbedarf bieten die unterschiedlichen Sonderschularten ihre Dienste an:
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" (Förderschule)
SBBZ "Geistige Entwicklung"
SBBZ "Körperliche und motorische Entwicklung"
SBBZ "Sprache"
SBBZ "Sehen"
SBBZ "Hören"
SBBZ "Emotionale und soziale Entwicklung"
SBBZ "Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung"
Beratungsgespräche (Lehrer, Eltern, Jugendhilfe, weitere Fachkräfte)
Sonderpädagogische Diagnostik - diagnostische Testverfahren zu den Bereichen Schulleistung, Intelligenz/ kognitive Leistungen, Konzentration, Wahrnehmung, Entwicklung, Sprache
Unterstützung der Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte
gemeinsames Erstellen von Förderplänen
Kooperation mit anderen Sonderschulen
Vernetzung mit weiteren Fachkräften und Institutionen (z.B. Jugendamt, Schulsozialarbeit, Psychiatrie, Psychologische Beratungsstellen, Sozialpädiatrisches Zentrum, Ärzte, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapie, heilpädagogische Tagesgruppen, Hausaufgabenbetreuung etc.)
Mitwirkung bei der Entscheidung über den geeigneten Förderort
ggf. Förderung in Teilleistungsbereichen
Erleichterung der Rückschulung in die Regelschule und nachgehende Betreuung.
Anbahnung von Begegnungen zwischen Grund- und Hauptschülern und Schülern der Förderschule Dietenheim
... führt über den Antrag auf Sonderpädagogischen Dienst, der direkt an unsere Schule geht
Die Grundlage der Arbeit des Sonderpädagogischen Dienstes bildet die Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" aus dem Jahr 2008.
Den Antrag auf Meldung für den Sonderpädagogischen Dienst finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Biberach.
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